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Frequently Asked Questions (FAQ)

Was ist ein digitaler Tachograph (DTCO 1381)?

Ein digitaler Tachograph ist ein System zur elektronischen Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer und Beifahrer von Nutzfahrzeugen. Darüber hinaus werden auch die gefahrene Geschwindigkeit und die zurückgelegte Wegstrecke sowie weitere systembezogene Parameter aufgezeichnet. Die Speicherung der Daten erfolgt in einem geräteinternen Speicher (Massenspeicher) und auf fahrerbezogenen Chipkarten (Fahrerkarten). Die EU-Kommission hat beschlossen, dass digitale Tachographenanlagen in den nächsten Jahren das heute übliche EG-Kontrollgerät mit Diagrammscheibe ersetzen sollen. Die gesetzliche Grundlage dafür bilden die Verordnungen (EG) Nr. 2135/98 und Nr. 1360/2002.

Warum wird der bewährte Tachograph mit Diagrammscheiben durch ein elektronisches Gerät ersetzt?

Die EU-Kommission setzt sich für eine bessere Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten ein. In diesem Zusammenhang wurde die Verordnung (EG) Nr. 2135/98 erlassen, nach der neue tachographenpflichtige Fahrzeuge in der EU zukünftig mit digitalen Tachographen ausgerüstet werden müssen.

Gibt es zukünftig nur noch digitale Tachographen?

In der Europäischen Union werden neue Nutzfahrzeuge, sobald die gesetzlichen Regelungen wirksam werden, nur noch mit digitalen Tachographen ausgerüstet. Da es keine generelle Pflicht zur Umrüstung des Fahrzeugbestandes gibt, werden von den Fuhrparks über viele Jahre Nutzfahrzeuge mit digitalen Tachographen und Nutzfahrzeuge mit analogen Tachographen parallel betrieben. Außerhalb der Europäischen Union werden in Neufahrzeuge auch weiterhin traditionelle Tachographen eingebaut.

Wann werden neue Nutzfahrzeuge mit digitalen Tachographen (DTCO) ausgerüstet?

Auf Basis der EU-Verordnungen und den Stellungnahmen der EU-Kommission ist davon auszugehen, dass in den Mitgliedsstaaten der EU alle neu zugelassenen tachographenpflichtigen Fahrzeuge ab Mai 2006 mit einem digitalen Tachographen ausgerüstet werden müssen. Außerdem können seit August 2005 digitale Tachographen auf freiwilliger Basis eingebaut werden.

Wann werden neue Last- und Personenkraftwagen mit digitalen Tachographen (DTCO) ausgerüstet?

Nach seit August 2002 geltendem EU-Recht sollten alle nach dem 5. August 2004 neu in Verkehr gebrachten Fahrzeuge mit digitalen Tachographen ausgerüstet werden. Parallel dazu sollten die EU-Mitgliedsstaaten bis zum 5. Mai 2004 Chipkarten ausgeben. Der Einführungstermin richtete sich nach dem Veröffentlichungstermin von Anhang 1B (1360/2002) im EU-Amtsblatt, der erfolgreichen Homologation eines „digitalen Tachographen“ und der Verfügbarkeit von Tachographen-Chipkarten. Änderungen an der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates zu Kontrollgeräten im Straßenverkehr, welche die Einführung von digitalen Tachographen unterstützen, finden sich in den Verordnungen (EG) 2135/98 und 1360/2002 des Rates. Am 11. Juni 2004 einigte sich dann der Rat der EU-Verkehrsminister auf den 5. August 2005 als verbindlichen Einführungstermin des digitalen Tachographen. Die Entscheidung des Ministerrates über den Einführungstermin erfolgte im Rahmen der Aktualisierung der Verordnung (3820/85) über Fahr- und Ruhezeiten. Bei der zweiten Lesung der neuen Fahrerzeitenverordnungen, am 14. April 2005, stimmte das EU-Parlament für eine weitere Verschiebung des verbindlichen Einführungstermins von digitalen Tachographen: 1) Alle nach dem 5. August 2006 produzierten Fahrzeuge sind mit Kontrollgeräten gemäß den Anforderungen in Anhang 1B zur Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 auszurüsten. 2) Ab dem 5. August 2007 sind alle neu in Verkehr gebrachten Fahrzeuge mit Kontrollgeräten gemäß den Anforderungen in Anhang 1B zur Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 auszurüsten. In einem Vermittlungsverfahren muss nun ein Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Positionen des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments hinsichtlich der verbindlichen Einführung gefunden werden. Dieses Verfahren wird voraussichtlich erst im Herbst 2005 abgeschlossen sein. Laut einer am 22. März 2005 veröffentlichten Stellungnahme des Ministers David Jamieson befürwortet Großbritannien die Einführung von digitalen Tachographen ab August diesen Jahres, macht andererseits aber eine Einbaupflicht davon abhängig, dass seitens der Industrie alle diesbezüglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Müssen alle Fahrzeuge mit analogen Tachographen umgerüstet werden?

Nein, eine generelle Pflicht zur Umrüstung des Fahrzeugbestandes besteht nicht. Allerdings verlangt die EU-Verordnung, dass im Fall der Ersetzung des elektrischen Kontrollgerätes von Nutzfahrzeugen >12 t und Bussen mit mehr als 8 Sitzplätzen und >10 t, die ab dem 1.1.1996 erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind, ein digitaler Tachograph eingebaut werden muss. Ausführliche Untersuchungen der Tachographen- und Fahrzeughersteller zeigen, dass eine Umrüstung von Altfahrzeugen, die den gesetzlichen Anforderungen und den Sicherheitsstandards der Fahrzeughersteller entspricht, nicht in allen Fällen technisch möglich ist. Eine Kontrolle von Werkstätten und Fahrzeughaltern auf Einhaltung dieser Bestimmungen ist kaum möglich. Ob und ggf. in welcher Form die Forderungen der EU in nationales Recht umgesetzt werden, ist bei den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten zu erfragen.

Wann können digitale Tachographen gekauft werden?

Digitale Tachographen sind nur Pflicht für neu zugelassene Fahrzeuge voraussichtlich ab Mai 2006. Digitale Tachographen können auf freiwilliger Basis nachgerüstet werden. Ab sofort werden wir digitale Tachographen zur Nachrüstung anbieten.

Gibt der DTCO Hinweise über die aktuellen Lenk- und Ruhezeiten in Bezug auf die Einhaltung der EU-Sozialvorschriften?

Ja, der DTCO warnt 15 Minuten vor Überschreiten der zulässigen Lenkzeit von 4,5 Stunden. Die registrierten Lenk- und Ruhezeiten und deren Summenwerte können angezeigt und ausgedruckt werden.

Ist eine Zulassung für digitale Tachographen erforderlich?

Ja, Bestandteil der Zulassung / Bauartgenehmigung ist eine Sicherheitsprüfung, in der nachgewiesen werden muss, dass keine Manipulation des Gerätes möglich ist, ein Konformitätstest, der belegt, dass der digitale Tachograph alle im Anhang 1B geforderten Funktionen erfüllt und ein Interoperabilitätstest, der sicherstellt, dass unterschiedliche Gerätetypen zueinander kompatibel sind.

Wie wird sichergestellt, dass unberechtigte Personen keinen Zugriff auf die im DTCO gespeicherten Daten haben?

Der Zugriff auf die Massenspeicherdaten ist nur mit Hilfe einer passenden Tachographenkarte möglich. Unternehmensbezogene Daten im Massenspeicher des DTCO können nur im Fuhrpark mit Hilfe eines Berechtigungsschlüssels, der sogenannten Unternehmenskarte, ausgelesen werden. Kontrollbehörden erhalten eine Kontrollkarte, die den Zugriff auf alle Massenspeicherdaten erlaubt.

Kann der DTCO an eine externe Anzeige angeschlossen werden?

Ja, an den DTCO kann ein elektronischer Tacho oder ein Kombiinstrument angeschlossen werden.

Kann der DTCO auch nachgerüstet werden?

Ja, wir planen, Lösungen für die Nachrüstung in allen gängigen Fahrzeugen anzubieten.

Wird es eine Archivierungspflicht für DTCO-Daten geben?

Die EU-Mitgliedsstaaten bereiten derzeit gesetzliche Regelungen für die verpflichtende regelmäßige Archivierung der auf der Fahrerkarte und im Massenspeicher hinterlegten Daten vor. Zusätzliche Archivierungen / Downloads können auf freiwilliger Basis jederzeit durchgeführt werden.

Muss der DTCO regelmäßig kalibriert werden?

Ja, Tachographen müssen alle 2 Jahre in einer autorisierten Werkstatt kontrolliert werden. Diese Vorschrift gilt EU-weit.


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